REHA Sport

REHA Sport beim TuS erfolgt

  • auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung mit Genehmigung der Krankenkasse
  • ohne Kosten für Teilnehmer aller Altersgruppen und ohne Zuzahlungen
  • ohne Mitgliedschaft im Verein
  • in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern
  • in Übungseinheiten von 45 bis 60 Minuten
  • durch speziell ausgebildete und zertifizierte Übungsleiterinnen ( Orthopädie )
  • montags 08:30 Uhr und 09:30 Uhr
  • donnerstags 17:30 Uhr und 18:30 Uhr
  • samstags: 10:00 Uhr / Beratungsgespräche nach Absprache um 09:30 Uhr
  • in der Sporthalle des TuS in Büdesheim, Ludwig-Jahn-Str. 4, hinter der Sparkasse, Parkplätze direkt vor der Halle

Wer kann am TuS-REHA-Sport teilnehmen ?

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung ( Formblatt 56 rosa / grün ) unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und belastet somit nicht das Budget des Arztes. neutral für den Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.

An wen kann ich mich wenden ?

REHA-Sport erfolgt auf Verordnung des behandelnden Arztes. Die Verordnung muss dem Kostenträger ( in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen ) zur Genehmigung eingereicht werden.

Info-Telefon TuS: 06721 / 44854  e-mail: rehasport.tus@gmail.com 

Abteilungsleiterin: Anne Bundesmann

Welche Kosten entstehen dem Teilnehmer ?

Dem REHA-Sport-Teilnehmer entstehen keine Kosten. Der Turn- und Sportverein Bingen-Büdesheim übernimmt die Abrechnung mit den Kostenträgern. Wenn außer TuS-Reha-Sport weiterer Angebote des Turn- und Sportvereins genutzt werden, ist eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung. Grundsätzlich steht der Turn- und Sportverein 1861 Bingen-Büdesheim e.V. allen Menschen offen. Jeder kann an den Sportangeboten des Vereins teilnehmen und ohne REHA-Sport-Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Teilnehmer bei ihren Aktivitäten.

Mens sana in corpore sano – Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper

REHA-Sport ist ärztlich verordneter Sport, der gesetzlich abgesichert und als ergänzende Maßnahme der medizinischen Rehabilitation in Gruppen und unter Obhut eines Arztes durchgeführt wird. Ziel des REHA-Sports ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll mit Spiel und Spaß die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu lebensbegleitendem Sporttreiben motiviert werden. Speziell für diesen Sport ausgebildete, qualifizierte und lizenzierte TuS-Übungsleiter und Übungsleiterinnen garantieren die Durchführung der Maßnahmen gemäß den Qualitätsbestimmungen von DSB / DBS und BSV RLP. REHA-Sport bezieht pädagogische, psychologische und soziale Gesichtspunkte ein und ist somit auf eine ganzheitliche Wirkungsweise ausgerichtet.
REHA-Sport stabilisiert durch weiterführendes Training Behandlungserfolge. Die Erfahrung zeigt, dass durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden und der Beweglichkeit zu erzielen ist.
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen gefördert. Die Leistungen des TuS 1861 Bingen-Büdesheim sind von allen Kostenträgern (Krankenkassen, Unfallversicherungen und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung) anerkannt und die Kostenübernahme ist nach Bewilligung gesichert. Art und Intensität des REHA-Sports wird in enger Abstimmung mit den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Sie erhalten als besondere Leistung von TuS-REHA-Sport Tipps zu gesunder Lebensweise, allgemeine Empfehlungen zu Wohlbefinden, Entspannung, Bewegung und Ernährung.